Um die Chancen der Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und fachliche Kenntnisse aufzufrischen oder neu zu erlernen, wird in aller Regel im Transfersozialplan ein Budget pro Person für fachliche Qualifizierungen definiert. Entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft wechseln, ergibt sich somit ein Gesamtbudget für Qualifizierungsmaßnahmen. Dieses wird entsprechend der individuellen beruflichen Zielsetzung und Qualifzierungsbedarfe verteilt. Über die Verteilung des Qualifizierungsbudgets entscheidet der Lenkungsausschuss.
Die Durchführung der unterschiedlichen fachlichen Qualifizierungen erfolgt durch externe, regionale Weiterbildungsträger und Qualifizierungsanbieter, die auf dem jeweiligen Fachgebiet über eine besondere Expertise und entsprechendes Renommee verfügen.
Zusätzlich können zur Realisierung von neuen Beschäftigungsverhältnissen und zur Aktualisierung von Grundfertigkeiten von Mitarbeitern passgenaue Qualifizierungs- und Trainingsmodule konzipiert und durchgeführt werden.
Neben der Vertiefung von Kenntnissen durch Lehrgänge und Seminare bieten wir die Möglichkeit der praxisorientierten Weiterbildung im Rahmen von betrieblichen Praktika.