Eine Transferagentur ist eine Dienstleistung für von Arbeitslosgkeit bedrohte Mitarbeiter während der Kündigungsfrist. Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vor Ende des jeweiligen Arbeitsverhältnisses angeboten werden. Während dieser Zeit wird der Mitarbeiter durch Training, Beratung und Coaching auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Die Voraussetzungen für den Erhalt von Fördergeldern sind in § 216a SGB III dargelegt. Die Förderung wird als Zuschuss an den Arbeitgeber gewährt.
Ziel
Eine neue berufliche Perspektive für Ihre Mitarbeiter entwickeln und zeitnah realisieren durch Training, Beratung und Vermittlung.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens bis zur mittleren Führungsebene.
Angebot
Einzel- und Gruppenberatung mit folgenden Bestandteilen:
- Erarbeitung eines Kompetenzprofils/Profilings
- modulares Orientierungs- und Bewerbungstraining in Kleingruppen
- anschließende Einzelberatung in Ihrem Unternehmen
- Gruppencoaching
- Outplacementbüro vor Ort zur individuellen Verfügung
- Unterstützung bei der Stellensuche
Nutzen für Unternehmen
- sozialverträgliche Trennung mit Perspektive und Sicherheit für die Mitarbeiter
- konfliktarme Trennungsphase
- Kosteneinsparungen durch Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
- Imagegewinn bei der Belegschaft und in der Region
- kalkulierbare Kosten durch Kofinanzierung durch Arbeitsagentur
- hohe Akzeptanz bei Beschäftigten
Nutzen für Ihre Mitarbeiter
- frühzeitige berufliche Orientierung bereits während der Kündigungsfrist
- Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
- Verkürzung des Suchprozesses „von Job zu Job“
- Unterstützung bei der Stellensuche
- Hilfestellung in der Trennungssituation