Eine Transfergesellschaft ist eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE). Sie wird von einem Dritten, z. B. von CONSULT, gegründet, um von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unter Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen, Anforderungen etc. der Transfergesellschaften in § 216b SGB III definiert. Zusammenfassend heißt es dort, dass Voraussetzung für die Errichtung einer Transfergesellschaft eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG ist, mit der ein dauerhafter Arbeitsausfall mit Entgeltausfall für Arbeitnehmer einhergeht und den Arbeitnehmern Arbeitslosigkeit droht. Darüber hinaus ist eine Beratung des personalabgebenden Unternehmens durch die Agentur für Arbeit vor Abschluss des Sozialplans zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Förderleistungen.
Die im Zuge einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter wechseln vom bisherigen Arbeitgeber in der Regel per 3-seitigem Vertrag in die Transfergesellschaft.
Die Transfergesellschaft muss von einem Dritten, d. h. meist einem externen Dienstleister, gegründet und durchgeführt werden. Die Gründung geschieht mittels eines Antrags zur Errichtung einer beE, der vom Transferanbieter bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden muss. Zur Beantragung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Sie umfasst die Zahlung von Transfer-Kurzarbeitergeld an die Mitarbeiter der Transfergesellschaft. Das Transfer-Kurzarbeitergeld beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgeltes. In der Regel wird das Transfer-Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber aufgestockt. Die Höhe der Aufstockung ist zwischen den Betriebsparteien zu verhandeln.
Die maximale Dauer des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld und damit die max. Verweildauer der Mitarbeiter in einer Transfergesellschaft beträgt 12 Monate. Erstreckt sich der Personalabbau über einen längeren Zeitraum, ist ein Übertritt der Mitarbeiter in die Transfergesellschaft in mehreren Wellen durch die Gründung mehrerer Transfergesellschaften möglich, so dass die Mitarbeiter auch in diesem Fall 12 Monate in der Transfergesellschaft verweilen können.
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