Outplacement-Beratung lohnsteuerfrei!
Outplacement-Beratung lohnsteuerfrei - Jetzt Chance nutzen!
Mit dem am 18. Dezember 2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber Klarheit bzgl. der lohnsteuerlichen Behandlung von Outplacement-Beratungen hergestellt. So wurde § 3 Nr. 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wie folgt geändert:
„Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Leistungen im Sinne der Sätze 1 und 2 dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.“
Damit ist klar:
Arbeitgeber, die ihren ausscheidenden Mitarbeitern eine Outplacement-Beratung anbieten, müssen das gezahlte Outplacement-Honorar nicht mehr als lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers, der diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, deklarieren.
Wie Sie in Ihrem Unternehmen Outplacement optimal einsetzen und seine Möglichkeiten ausschöpfen können, erklären wir Ihnen gern telefonisch oder in einem persönlichen digitalen Gespräch.
Eine erste Übersicht zu Gestaltungsmöglichkeiten steht für Sie hier.
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