Förderung
Möglicherweise sind Sie bereits auf den Seiten Transfergesellschaft oder Transferagentur auf Hinweise zur Förderung bzw. zu den Förderungsmöglichkeiten gestoßen. Wir sehen es als selbstverständlich an, Sie bei dem jeweiligen Antragsverfahren professionell zu unterstützen.
Nachfolgend finden Sie die Verlinkungen zu den entsprechenden Gesetzestexten sowie weitere Links zum Thema Transferleistungen.
Betriebliche Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist der Nachweis einer Betriebsänderung gemäß §§ 111, 112, 112a BetrVG, mit der die Bedrohung von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer verbunden ist. Werden Kleinunternehmen/Kleinbetriebe (Unternehmen/Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern) von vergleichbaren Vorgängen betroffen, kann deren Umstrukturierung ebenfalls als Betriebsänderung gefördert werden.
§ 110 SGB III – Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen
Die Förderung wird als Zuschuss geleistet. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen Maßnahmekosten, jedoch höchstens 2.500 Euro pro geförderten Arbeitnehmer. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter § 110 Transfermaßnahmen.
§ 111 SGB III – Transferkurzarbeitergeld
Die Agentur für Arbeit fördert die Umsetzung von Transfergesellschaften durch Zahlung von Transferkurzarbeitergeld für längstens 12 Monate an die von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer.
Welche betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld erforderlich sind, lesen Sie unter § 111 Transferkurzarbeitergeld.
Für die Anzeige des Arbeitsausfalls gilt § 99 entsprechend. Die Anzeige über den Arbeitsausfall nach §111 erfolgt bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der personalabgebende Betrieb seinen Sitz hat. Um die Antragstellung kümmern wir uns gerne.
§§ – Wichtige Details, auf die wir hinweisen möchten
Ein Anspruch auf Transfer-KUG ist ausgeschlossen, wenn die Arbeitnehmer nur vorübergehend in der betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden, um anschließend einen anderen Arbeitsplatz in einem Betrieb des Unternehmens oder – falls das Unternehmen einem Konzern angehört – in einem Betrieb eines anderen Unternehmens des Konzerns zu besetzen (vgl. hierzu §§ 111 und 110).
Transferleistungen – allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu Transferleistungen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
SGB III – Arbeitsförderung
Über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gelangen Sie direkt zum SGB III.