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Transfergesellschaft

Bei unvermeidlichen Umstrukturierungen – fair, zukunftsweisend, sozialverträglich

Droht Arbeitnehmern aufgrund einer Betriebsänderung oder Firmeninsolvenz ein dauerhafter Arbeits- und damit auch Entgeltausfall, besteht die Möglichkeit, eine Transfergesellschaft zu gründen. Auch bei einem reinen Personalabbau kann die im Sprachgebrauch mitunter auch als Auffanggesellschaft bezeichnete Transfergesellschaft die Mitarbeiter vor Arbeitslosigkeit schützen.

Sozialverträglicher Personalabbau durch die Gründung einer Transfergesellschaft

Ein Sozialplan hat zum Ziel, Nachteile zu mindern, die den Beschäftigten durch den Personalabbau oder die Schließung des Unternehmens entstehen. Die Transfergesellschaft als möglicher Bestandteil eines Sozialplans unterstützt die betroffene Belegschaft bei der beruflichen Neuorientierung und schafft neue Perspektiven. Dabei handelt es sich um eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit. Das vom Personalabbau oder der Insolvenz betroffene Unternehmen beauftragt hierfür im Zuge des mit dem Betriebsrat verhandelten Transfersozialplans CONSULT. Wir übernehmen dabei die Gründung und die Durchführung der Transfergesellschaft. Die Dauer, in der die von Arbeitslosigkeit betroffenen Arbeitnehmer beraten, betreut und qualifiziert werden beträgt maximal 12 Monate. Während dieser Zeit besteht zwischen ihnen und der auch als Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft genannten Einheit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dabei erhalten die Mitarbeiter finanzielle Sicherheit durch das Transfer-Kurzarbeitergeld.

Wechsel in Transfergesellschaft – neue Chancen für die Mitarbeiter

Unsere Erfahrung zeigt: Häufig sind Mitarbeiter verunsichert, ob der Wechsel in eine Transfergesellschaft für sie die richtige Wahl ist. Dabei lohnt sich der Übertritt in mehrfacher Hinsicht: Neben der finanziellen Absicherung erhalten die Beschäftigten ein umfangreiches Gruppenoutplacement. Von der beruflichen Orientierung über das Selbstmarketing und die Möglichkeit der fachlichen und persönlichen Qualifizierung bis zur Bewerbung bei interessanten Zielunternehmen werden die Kolleginnen und Kollegen umfangreich unterstützt, um ihren Berufsweg erfolgreich fortzusetzen. Unsere Erfahrung auch aus dem Bereich Personalvermittlung kommt den betroffenen Mitarbeitern hierbei zugute.

Als Arbeitgeber oder Betriebsrat ist es Ihnen wichtig, Ihren Mitarbeitern und Kollegen trotz betriebsbedingter Entlassungen oder Freiwilligenprogramme den Weg in eine sichere Zukunft zu ebnen. Unser Team begleitet Sie bei folgenden Schritten:
• Konzeption und Ausgestaltung der Transfergesellschaft
• Beantragung von Fördergeldern
• Kommunikation gegenüber den betroffenen wie im Unternehmen verbleibenden Beschäftigten
• Beratung, Qualifizierung und Vermittlung der Betroffenen
• Evaluation der Gesellschaft.

Die Transfergesellschaft leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu einem sozialverträglichen Personalabbau.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten?

Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für den Erhalt von Transfer-Kurzarbeitergeld (Transfer-KUG) in § 111 SGB III definiert.

Zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Förderleistungen ist u. a. eine Beratung des personalabgebenden Unternehmens durch die Agentur für Arbeit vor Abschluss des Sozialplans. Gerne bereiten wir diesen Termin gemeinsam mit Ihnen vor, übernehmen die Terminkoordination wie auch die Moderation bei dem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit.

Wie wechseln die Arbeitnehmer vom Unternehmen zur Transfergesellschaft?

Die im Zuge einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter wechseln vom bisherigen Arbeitgeber in der Regel per 3-seitigen Vertrag in die Transfergesellschaft. Dieser Vertrag beschreibt die Aufhebung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses und begründet gleichzeitig das neue befristete Anstellungsverhältnis bei CONSULT.

Die Transfergesellschaft im Überblick

Zielsetzung

Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern entwickeln und realisieren wir zeitnah eine neue berufliche Perspektive durch Training, Beratung, Qualifizierung, Praktika, und Vermittlung.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens – erfahrungsgemäß bis zur mittleren Führungsebene.

Unser Angebot an Ihr Unternehmen

  • Befristetes Beschäftigungsverhältnis für bis zu 12 Monate
  • Einzel- und Gruppencoaching
  • Erarbeitung eines Kompetenzprofils/Profiling
  • Modulares Orientierungs- und Bewerbungstraining in Kleingruppen
  • Einzelberatungen in unseren Beratungsbüros
  • Teilnahme an Qualifizierungslehrgängen
  • Praktika/Probearbeiten
  • Existenzgründungsberatung

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Schnelle, konfliktarme Trennung mit Perspektive und Sicherheit für die Mitarbeiter
  • Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
  • Schnellere Umsetzung der Betriebsänderung durch Nutzung der Kündigungsfristen
  • Imagegewinn bei der Belegschaft und in der Region
  • Kalkulierbare Kosten
  • Hohe Akzeptanz bei Beschäftigten und Betriebsräten

Benefits für Ihre Mitarbeiter

  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in der Transfergesellschaft bis zu 12 Monate
  • Finanzielle Absicherung durch Bezug von Transfer-KUG + Aufstockung
  • Hilfestellung in der Trennungssituation
  • Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
  • Verkürzung des Suchprozesses „von Job zu Job“
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierungen und Praktika/Probearbeiten
  • Unterstützung bei der Stellensuche
  • Begleitung während der Einarbeitungsphase im neuen Job
  • Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft (sofern im Sozialplan verhandelt)

Fachliche Qualifizierungsmaßnahmen 

Um die Wettbewerbschancen der Mitarbeiter im Bewerbungsprozess zu erhöhen und fachliche Kenntnisse aufzufrischen oder zu erweitern, wird in aller Regel im Transfersozialplan ein Budget pro Person für fachliche Qualifizierungen definiert. Entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft wechseln, ergibt sich somit ein Gesamtbudget für Qualifizierungsmaßnahmen. Über die Verteilung des Qualifizierungsbudgets entscheidet der Lenkungsausschuss/Projektbeirat.

Die Durchführung der unterschiedlichen Qualifizierungen erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung unter Einbeziehung externer, meist regionaler Weiterbildungsträger und Qualifizierungsanbieter, die auf dem jeweiligen Fachgebiet über besonderes Expertenwissen und entsprechendes Renommee verfügen. Dies gewährleistet ein individuelles Vorgehen entsprechend der beruflichen Zielsetzung, des Lerntyps sowie der Lernmöglichkeiten des jeweiligen Mitarbeiters und sorgt für ein Höchstmaß an Qualität bei der Vermittlung der jeweiligen Kenntnisse.

Gerne unterstützten wir die Mitarbeiter auch bei der Suche nach betrieblichen Praktika oder Einarbeitungsprogrammen, um sich praxis- und betriebsnah weiter zu qualifizieren. Oftmals ergeben sich daraus auch im Nachgang konkrete Arbeitsangebote.

Referenzen

GB

Insgesamt eine sehr professionelle, kompetente und zuverlässige Unterstützung in einer sehr schwierigen Phase und vor einem komplexen Sachverhalt.

Gregor Bommel
TOPAS Advanced Polymers GmbH, Frankfurt

SP

Ich wurde von Anfang an wirklich effektiv betreut. Da mein ehemaliger Arbeitsplatz und Wohnsitz ca. 350 km von Frankfurt entfernt ist, wurde mir ein Berater in meiner Nähe gesucht. Auch hier wurde auf meine persönlichen Wünsche und Belange eingegangen. Ich bin bestens beraten und unterstützt worden.rn

Stefan Pachel
Klient Transferberatung

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