Transfergesellschaft
Strukturiert, fair und zukunftsweisend
Maßgeblich für die Errichtung einer Transfergesellschaft ist eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG, mit der ein dauerhafter Arbeitsausfall mit Entgeltausfall für Arbeitnehmer einhergeht und diesen Arbeitslosigkeit droht.
Eine Transfergesellschaft ist eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE). Sie wird im Auftrag des von der Betriebsänderung betroffenen Unternehmens nach Abschluss eines entsprechenden Transfersozialplans von einem Dritten – i.d.R. einem externen Dienstleister/Träger wie CONSULT – gegründet und durchgeführt. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer erhalten so die Möglichkeit, für max. 12 Monate in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Letzteres wird durch Transferkurzarbeitergeld gefördert.
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten?
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für den Erhalt von Transfer-Kurzarbeitergeld (Transfer-KUG) in § 111 SGB III definiert.
Zwingende Voraussetzung für den Erhalt von Förderleistungen ist u. a. eine Beratung des personalabgebenden Unternehmens durch die Agentur für Arbeit vor Abschluss des Sozialplans. Gerne bereiten wir diesen Termin gemeinsam mit Ihnen vor, übernehmen die Terminkoordination wie auch die Moderation bei dem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit.
Wie wechseln die Arbeitnehmer vom Unternehmen zur Transfergesellschaft?
Die im Zuge einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter wechseln vom bisherigen Arbeitgeber in der Regel per 3-seitigen Vertrag in die Transfergesellschaft. Dieser Vertrag beschreibt die Aufhebung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses und begründet gleichzeitig das neue befristete Anstellungsverhältnis bei CONSULT.
Die Transfergesellschaft im Überblick
Zielsetzung
Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern entwickeln und realisieren wir zeitnah eine neue berufliche Perspektive durch Training, Beratung, Qualifizierung, Praktika, und Vermittlung.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens – erfahrungsgemäß bis zur mittleren Führungsebene.
Unser Angebot an Ihr Unternehmen
- Befristetes Beschäftigungsverhältnis für bis zu 12 Monate
- Einzel- und Gruppencoaching
- Erarbeitung eines Kompetenzprofils/Profiling
- Modulares Orientierungs- und Bewerbungstraining in Kleingruppen
- Einzelberatungen in unseren Beratungsbüros
- Teilnahme an Qualifizierungslehrgängen
- Praktika/Probearbeiten
- Existenzgründungsberatung
Vorteile für Ihr Unternehmen
- Schnelle, konfliktarme Trennung mit Perspektive und Sicherheit für die Mitarbeiter
- Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
- Schnellere Umsetzung der Betriebsänderung durch Nutzung der Kündigungsfristen
- Imagegewinn bei der Belegschaft und in der Region
- Kalkulierbare Kosten
- Hohe Akzeptanz bei Beschäftigten und Betriebsräten
Benefits für Ihre Mitarbeiter
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit
- Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in der Transfergesellschaft bis zu 12 Monate
- Finanzielle Absicherung durch Bezug von Transfer-KUG + Aufstockung
- Hilfestellung in der Trennungssituation
- Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung
- Verkürzung des Suchprozesses „von Job zu Job“
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierungen und Praktika/Probearbeiten
- Unterstützung bei der Stellensuche
- Begleitung während der Einarbeitungsphase im neuen Job
- Rückkehrrecht in die Transfergesellschaft (sofern im Sozialplan verhandelt)
Fachliche Qualifizierungsmaßnahmen
Um die Wettbewerbschancen der Mitarbeiter im Bewerbungsprozess zu erhöhen und fachliche Kenntnisse aufzufrischen oder zu erweitern, wird in aller Regel im Transfersozialplan ein Budget pro Person für fachliche Qualifizierungen definiert. Entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft wechseln, ergibt sich somit ein Gesamtbudget für Qualifizierungsmaßnahmen. Über die Verteilung des Qualifizierungsbudgets entscheidet der Lenkungsausschuss/Projektbeirat.
Die Durchführung der unterschiedlichen Qualifizierungen erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung unter Einbeziehung externer, meist regionaler Weiterbildungsträger und Qualifizierungsanbieter, die auf dem jeweiligen Fachgebiet über besonderes Expertenwissen und entsprechendes Renommee verfügen. Dies gewährleistet ein individuelles Vorgehen entsprechend der beruflichen Zielsetzung, des Lerntyps sowie der Lernmöglichkeiten des jeweiligen Mitarbeiters und sorgt für ein Höchstmaß an Qualität bei der Vermittlung der jeweiligen Kenntnisse.
Gerne unterstützten wir die Mitarbeiter auch bei der Suche nach betrieblichen Praktika oder Einarbeitungsprogrammen, um sich praxis- und betriebsnah weiter zu qualifizieren. Oftmals ergeben sich daraus auch im Nachgang konkrete Arbeitsangebote.