Workforce Transformation und seine Grenzen – CONSULT Lösungen
Outplacement- und Transferkonzepte ermöglichen eine faire Trennung, rechtliche Sicherheit für den Arbeitgeber und neue berufliche Perspektiven für die betroffenen Mitarbeitenden.
Selten gab es zeitgleich so viele Faktoren, die den Veränderungsdruck bei den Unternehmen spürbar steigen lassen wie aktuell. Die globale Wirtschaftsordnung wird in Frage gestellt, die anhaltenden Handelsstreitigkeiten, der immer noch unklare Brexit-Ausgang sowie die weiteren geopolitischen Unsicherheitsfaktoren zeigen sich in den Auftragsbüchern, während die digitale Transformation in den Unternehmen längst im vollen Gange ist.
Wie schon bei den Turbulenzen 2008/2009 im Zuge der Finanzmarktkrise gilt auch jetzt wieder:
Alle Unternehmen eint der Wunsch und das Ziel, die bevorstehenden Veränderungen mit der überwiegenden Mehrzahl der teilweise sehr lang im Unternehmen Beschäftigten zu meistern. Klar ist aber auch: Nicht jeder kann und will den Weg der Veränderung mitgehen, sich auf neue Aufgaben und Anforderungen einlassen. Nicht jeder ist diesem auch gewachsen. Und – auch das gehört zur Wahrheit dazu – nicht jedes Unternehmen braucht in Zukunft genauso viele Mitarbeitende wie bisher.
Wenn Möglichkeiten der unternehmensbezogenen Personalentwicklung an ihre Grenzen stoßen, sind Lösungen notwendig, um eine Trennung zu ermöglichen. Outplacement- und Transferangebote sind bewährte und etablierte Instrumente, die eine auch vom Mitarbeitenden als fair empfundene Trennung befördern und arbeitsrechtlich eindeutig sind.
Der Erfolg solcher Beratungsangebote beruht wesentlich auf 2 Säulen: Erstens einem maßgeschneiderten Konzept, welches in das Gesamtgefüge der Workforce-Transformation eingebettet ist. Und zweitens einer kompetenten, ortsgebundenen Beratung der Personen, die das Unternehmen verlassen, mit einem starken Fokus auf einer kompetenz- und interessensbasierten Stellensuche.
Liegt eine Betriebsänderung zugrunde, können Unternehmen zwei Instrumente nutzen, die im 3. Sozialgesetzbuch verankert sind und unterschiedliche Förderungen anbieten:
1) Frühzeitig beraten mit Transferagenturen
Die Transferagentur bietet die Möglichkeit, Mitarbeiter während ihrer Kündigungsfrist direkt vor Ort im Unternehmen zu beraten. In Trainings, Gruppencoachings und Einzelberatungsgesprächen werden die Arbeitnehmer parallel zur Beschäftigung auf neue berufliche Einsatzfelder vorbereitet und bei der Stellensuche unterstützt. Die Förderung gemäß § 110 SGB III beträgt 50% der Kosten bis max. 2.500 € je Mitarbeiter.
2) Langfristig begleiten mit Transfergesellschaften
Die betroffenen Arbeitnehmer wechseln mittels eines 3-Parteien-Vertrags von ihrem bisherigen Arbeitgeber in die von einem Transferanbieter gegründete Transfergesellschaft. In dieser erhalten die Mitarbeiter Transfer-Kurzarbeitergeld sowie – sofern im Sozialplan vereinbart – eine Aufstockung. Von Beginn an werden die Mitarbeiter bei der beruflichen Neuorientierung und Arbeitsaufnahme unterstützt. Zusätzlich werden zielgerichtete, fachliche Weiterbildungen sowie Vakanzen für die Mitarbeiter angeboten. So wird die Beschäftigungsfähigkeit weiter gesteigert und damit die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.
CONSULT hat bundesweit mehr als 200 kleine wie große Transferprojekte in nahezu allen Branchen mit mehr als 25.000 Menschen umgesetzt.
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